Das Wort der Woche
unbestreitbar ...
unbestreitbar ...
... sind Tatsachen oder nicht in Zweifel gezogene Eigenschaften. Als „unstreitig“ (umgangssprachlich auch „unstrittig“) gelten Sachverhalte, die (besonders im Rechtswesen) von allen Seiten als gegeben angenommen werden.
Als „streitbar“ bezeichnet man eine Person, die sich durch einen dezidierten Standpunkt einem öffentlichen Diskurs stellt und Widerspruch herausfordert.
Jemandem „etwas streitig machen“ heißt, einen Anspruch auf eine Sache zu erheben.
Als „streitbar“ bezeichnet man eine Person, die sich durch einen dezidierten Standpunkt einem öffentlichen Diskurs stellt und Widerspruch herausfordert.
Jemandem „etwas streitig machen“ heißt, einen Anspruch auf eine Sache zu erheben.