Das Wort der Woche
Recht
Recht
Zusammensetzungen von „Recht“ mit einem zweiten Substantiv – etwa in „Rechtsanwalt“ oder „Rechtsordnung“ - werden in der Regel mit einem Fugen-s gebildet. Das gilt auch für „Rechtsstaat“ (nicht „Rechtstaat“). Ausnahme: „Rechtsprechung“ - hier ist nur die Schreibweise ohne Fugen-s korrekt.