Das Wort der Woche
NieĂźbrauch
NieĂźbrauch
Das nicht sehr gebräuchliche Substantiv ist ein juristischer Begriff für „Nutzungsrecht“ oder „Nutznießung“ – und eine Lehnübersetzung (aus zwei Wörtern) aus dem Lateinischen („ususfructus“ = „Fruchtgenuss“). Es wird vor allem für das Nutzungsrecht von Immobilien verwendet.