Das Wort der Woche
wiegen …
wiegen …
… kann zweierlei bedeuten:
1. das Gewicht einer Sache bestimmen bzw. ein Gewicht haben. In diesem Fall wird das Verb unregelmäßig gebeugt: „wiegen, wog, gewogen“;
2. schaukeln oder etwas in schaukelnde Bewegung versetzen. In dem Fall ist „wiegen“ ein regelmäßiges Verb: „wiegen, wiegte, gewiegt“.
In der Bedeutung von Gewichtsbestimmung ist „wiegen“ eine seit dem 16. Jh. gebräuchliche Neubildung zu „wägen“; im Sinne von schaukeln geht es auf „Wiege“ zurück („das sich Bewegende, Schwingende“).
Häufig werden die Vergangenheitsformen verwechselt. So muss es etwa heißen: „Der Betrüger hatte sich in Sicherheit gewiegt.“
1. das Gewicht einer Sache bestimmen bzw. ein Gewicht haben. In diesem Fall wird das Verb unregelmäßig gebeugt: „wiegen, wog, gewogen“;
2. schaukeln oder etwas in schaukelnde Bewegung versetzen. In dem Fall ist „wiegen“ ein regelmäßiges Verb: „wiegen, wiegte, gewiegt“.
In der Bedeutung von Gewichtsbestimmung ist „wiegen“ eine seit dem 16. Jh. gebräuchliche Neubildung zu „wägen“; im Sinne von schaukeln geht es auf „Wiege“ zurück („das sich Bewegende, Schwingende“).
Häufig werden die Vergangenheitsformen verwechselt. So muss es etwa heißen: „Der Betrüger hatte sich in Sicherheit gewiegt.“